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ASoK 2, Februar 2006, Seite 73
Ausgleichstaxe für 2006
• Ausgleichstaxe für 2006 (§ 9 Abs. 2 BEinstG)
BGBl. II Nr. 467/2005 vom
Die Ausgleichstaxe für jede einzelne behinderte Person, die zu beschäftigen wäre, beträgt für das Kalenderjahr 2006 monatlich 206 Euro.