Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 2, Februar 2006, Seite 73

Rückforderung von Abfertigungsbeiträgen

Dr. Wolfgang Höfle

Rückforderung von Abfertigungsbeiträgen (§ 6 Abs. 2 zweiter Satz BMVG; § 69 ASVG)

Protokoll Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger über eine Referentenbesprechung vom 5. bis - FO-MVB/51.1/05 Af/Mm, S. 6.

Sind die Beiträge verjährt, erfolgt keine Rückverrechnung, Anwartschaftszeit und Beiträge verbleiben dem Versicherten. Ansonsten kommt es zu einer Rückverrechnung der Beiträge von der MV-Kasse an den Dienstgeber über den Krankenversicherungsträger auf dem monatlich stattfindenden Überweisungsweg (Gutschrift-Beitragsnachweisung); wenn die Beiträge bereits an den Versicherten ausbezahlt wurden, kommt es zu einer Rückforderung der ausbezahlten Beiträge durch die MV-Kasse (Anm.: gemeint wohl beim Dienstnehmer).

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
Daten werden geladen...