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ASoK 2, Februar 2006, Seite 048

Verständigung per E-Mail im Arbeitsverhältnis

Worauf der Arbeitgeber bei der Zustellung von E-Mails zu achten hat

Mag. Andreas Gerhartl

Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber wirksam Nachrichten an die private E-Mail-Adresse des Arbeitnehmers zustellen darf und wann diese Nachrichten als zugegangen anzusehen sind.

1. Einleitung und Problemstellung

Rechtsgeschäftliche Erklärungen können in jeder denkbaren Weise (ausdrücklich oder konkludent) abgegeben werden. Zu den ausdrücklichen Erklärungen zählt insbesondere die Schriftform, die im Arbeitsverhältnis in der Praxis - zu Zwecken der Beweissicherung - auch häufig gewählt wird. Bei dieser Art, Erklärungen abzugeben, dominiert aber mittlerweile nicht mehr der "klassische" Brief, sondern daneben existieren andere Kommunikationsmechanismen wie Telefax oder eben auch das E-Mail.

Fraglich ist dabei, ob der Arbeitgeber berechtigt ist, Erklärungen auch an die private E-Mail-Adresse des Arbeitnehmers zuzustellen sowie ob und - falls ja - mit welchem Zeitpunkt diese Erklärungen als an den Arbeitnehmer zugestellt gelten.

S. 0492. Zustimmung des Arbeitnehmers zur Zustellung per E-Mail erforderlich?

Die Übermittlung von E-mails an die Adresse des Arbeitnehmers setzt selbstverständlich voraus, dass dem Arbeitgeber die entsprechende E-Mail-A...

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