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ASoK 2, Februar 2006, Seite 74

Besteuerung einer freiwilligen Abfertigung für MVK-Zeiten

Dr. Wolfgang Höfle

Besteuerung einer freiwilligen Abfertigung für MVK-Zeiten (§ 67 Abs. 6 und 10 EStG)

LV-Aktuell 12/2005, Beilage S. 1.

In dieser Zeitschrift wird von einer Meinung der Finanzverwaltung berichtet, dass freiwillige Abfertigungen für Dienstnehmer, die der Abfertigung neu unterliegen, gemäß § 67 Abs. 10 EStG (zum vollen Tarif) zu versteuern seien; die Besteuerung gemäß § 67 Abs. 1 und 2 EStG sei nach Meinung der Finanzverwaltung nicht anzuwenden.

Anmerkung: M. E. ist die o. a. Diskussion ein "Nebenschauplatz", weil auch die Besteuerung gem. § 67 Abs. 1 und 2 EStG wegen der regelmäßig daraus resultierenden "Sechstelüberschreitung" beim 13. bzw. 14. Gehalt letztlich ebenfalls zu einer Tarifbesteuerung führt. Zu hinterfragen ist aber die vom BMF in den Lohnsteuerrichtlinien (Rz. 1087a bis 1087h) angeführte Meinung, dass für Dienstnehmer, die bereits der Abfertigung neu unterliegen, die Steuerbegünstigung des § 67 Abs. 6 EStG nicht anwendbar sei - auch dann nicht, wenn ein Dienstnehmer beim alten Dienstgeber selbst gekündigt habe und ihm vom neuen Dienstgeber diese Vordienstzeiten angerechnet werden. Gegen diese Ansicht lässt sich Folgendes vorbringen:

Gemäß § 67 Abs. 6 letzter Satz EStG gelten "die vorstehenden Bestimmungen zu freiwilligen Abfertigungen" für bestimmte Personen nicht mehr. Dami...

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