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Wegfall der vorzeitigen Alterspension wegen Bezirksratstätigkeit
• Wegfall der vorzeitigen Alterspension wegen Bezirksratstätigkeit (§§ 91, 253 a ASVG)
ARD 5502/8/2004: 10 Ob S 427/02 w.
Da der Bezug eines Wiener Bezirksrates dem Erwerbseinkommen aus einer die Pflichtversicherung begründenden Erwerbstätigkeit gleichzuhalten ist, fällt der Anspruch auf eine vorzeitige Alterspension bei Aufnahme der Tätigkeit als Bezirksrat weg.
Die Rechtsprechung des VwGH im Bereich der Arbeitslosenversicherung, nach der die Mandatsausübung eines Wiener Bezirksrates keine Erwerbstätigkeit i. S. d. § 12 AlVG sei, ist im Bereich des ASVG nicht anwendbar.