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Von Dienstnehmer in Rechnung gestellte Umsatzsteuer
• Von Dienstnehmer in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (UStG, Sechste MWSt-RL 77/388/EWG)
ÖStZB , Art.-Nr. 278: verb. Rs. 78 - 80/02.
Übte der Übersetzer seine Übersetzungstätigkeit gegenüber dem griechischen Außenministerium in einem Rechtsverhältnis aus, das ein Verhältnis der Unterordnung beinhaltet, ist er kein Steuerpflichtiger i. S. d. Art. 4 Abs. 1 der RL (Unternehmer). Weist dieser (nicht selbständige) Übersetzer in der Rechnung irrtümlich einen Betrag als MWSt aus, kann ein solcher Betrag nicht als MWSt qualifiziert werden. Der zu Unrecht in Rechnung gestellte Betrag kann ohne weitere Voraussetzungen berichtigt werden. Bei einem Betrag, der in keinem Fall als MWSt qualifiziert werden kann, besteht nämlich keine Gefährdung des MWSt-Aufkommens.
Anmerkung: Zur Umqualifizierung eines Werk- bzw. freien Dienstvertrages in einen echten Dienstvertrag siehe auch RdW 6/2000, Artikel-Nr. 327.