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Vernachlässigbare Einkünfte der Ehefrau kein Grund für auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung
• Vernachlässigbare Einkünfte der Ehefrau kein Grund für auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung (§§ 16, 20 EStG)
ARD 5499/11/2004: .
Der in einem früheren Erkenntnis gebilligte Betrag jährlicher Einkünfte des Ehepartners in Höhe von S 20.000,- hat keinerlei normative Bedeutung. Entscheidend ist vielmehr das Gewicht des Beitrags der vom Ehepartner am Ort des Familienwohnsitzes erzielten Einkünfte zum Familieneinkommen der Eheleute. Ist dieser Beitrag im Verhältnis zum Einkommen des Steuerpflichtigen vernachlässigbar, dann stellt die Berufstätigkeit des Ehepartners am Ort des Familienwohnsitzes keinen Grund für eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort der Beschäftigung dar.
Anmerkung: Es bleibt abzuwarten, ob die LStR 2002 vom BMF in der Rz. 344 angepasst werden.