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ASoK 7, Juli 2004, Seite 238

Neuerungen in der Krankenversicherung auf EU-Ebene

Neuer Auslandskrankenschein und Europäische Krankenversicherungskarte

Dr. Stefan Steiger

Seit 1. 6. bzw. gibt es eine Reihe von Änderungen im Bereich des gegenseitigen Krankenversicherungsleistungsaustausches auf EU-Ebene. Dies betrifft vor allem das neue Formular E111 (Auslands- oder Urlaubskrankenschein), die Einführung einer europäischen Krankenversicherungskarte sowie eine Änderung beim Leistungsumfang von Krankenversicherungssachleistungen.

1. Neues Formular E111 (Auslandskrankenschein/Urlaubskrankenschein)

Seit kommt ein neues Formular E111 (Auslandskrankenschein) zum Einsatz. Dieses Formular gilt so lange als Übergangsformular, bis Österreich die europäische Krankenversicherungskarte eingeführt hat. Die Einführung dieser Karte hat auch in Österreich bis spätestens zu erfolgen (siehe unten).

Ausgestellt wird das Formular für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, EWR-Staaten und die Schweiz. Allerdings ist zu beachten, dass für die Staatsangehörigen der neuen Mitgliedstaaten (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern) sowie für jene Staatsangehörige, die nicht EU-Staatsbürger sind (Drittstaatsangehörige), im Verhältnis zur Schweiz derzeit das Formular E111 nicht ausgestellt werden darf, da erst die rechtlic...

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