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ASoK 7, Juli 2004, Seite 241

Samstagsaushilfen im Einzelhandel

Dr. Wolfgang Höfle

Samstagsaushilfen im Einzelhandel (§ 47 Abs. 2 EStG)

ARD 5496/18/2004: , 0079.

Aushilfskräfte, die in einem Möbelhaus jeden bzw. jeden zweiten Samstag aufgrund der höheren Kundenfrequenz zur Verstärkung des vorhandenen Lager- und Verkaufspersonals zu vorgegebenen Arbeitszeiten gegen einen bestimmten Stundenlohn beschäftigt werden, sind aus steuerrechtlicher Sicht als Dienstnehmer einzustufen (fehlendes Unternehmerwagnis, keine tatsächliche Vertretungsmöglichkeit, Vorliegen von Weisungsgebundenheit, betriebliche Eingliederung).

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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