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Kein Lohnsteuererstattungsverfahren nach rechtskräftig abgeschlossener Veranlagung
• Kein Lohnsteuererstattungsverfahren nach rechtskräftig abgeschlossener Veranlagung (§ 240 BAO)
ARD 5425/25/2003: - 0242.
Hat es ein Arbeitnehmer in einem durchgeführten Veranlagungsverfahren unterlassen, Unrichtigkeiten beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber geltend zu machen, steht ihm ein Rückerstattungsverfahren nach § 240 Abs. 3 BAO nicht mehr offen und ist sein Rückzahlungsantrag von der Abgabenbehörde abzuweisen.