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OGH-Entscheidung zur Treuepflicht und zu Informationsrechten von GmbH-Gesellschaftern
Der OGH befasste sich in der Entscheidung vom , 6 Ob 65/24p, mit der Anfechtung von mehreren Generalversammlungsbeschlüssen. Die beiden klagenden Gesellschafter und die Nebenintervenientin halten jeweils 25 % der Geschäftsanteile der beklagten GmbH. Vierte Gesellschafterin ist eine nicht am Verfahren beteiligte Privatstiftung, deren Stifter der Sohn der Nebenintervenientin ist.
Die Stimmrechtsverteilung ist jedoch so gestaltet, dass der Nebenintervenientin ein deutlich höheres Stimmgewicht (511 Stimmen) im Vergleich zu den übrigen Gesellschaftern (jeweils 163 Stimmen) zusteht. Die GmbH ist Mehrheitsaktionärin einer AG. Die Tätigkeit der GmbH besteht insb in der Verwaltung der Beteiligung an der AG. Die Nebenintervenientin hält eine Stammaktie der AG, mit der das Recht verbunden ist, ein Mitglied in den Aufsichtsrat der AG zu entsenden.
Am fand eine Generalversammlung statt, in der der Erstkläger Anträge stellte, mit denen einerseits die Geschäftsführer angewiesen werden sollten, detaillierte Berichte betreffend die Unternehmensführung der AG zu erstatten und diesbezügliche Urkunden und Geschäftsberichte offenzulegen. Diese Anträge wurden mit den Stimmen der Nebenin...