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Kauf der Staatsbürgerschaft in Malta und Unionsrecht
Thomas (H&I 2025/151) bespricht das Kommission/Malta, C-181/23, wonach das maltesisches Staatsbürgerschaftsprogramm für Investoren gegen das Recht auf Unionsbürgerschaft nach Art 20 AEUV verstößt. Die Berufung auf Art 20 AEUV sei die „letzte Möglichkeit“ für eine Beschwerde beim EuGH natürlicher Personen, die wirtschaftlich nicht aktiv sind (zB Studierende, Pensionisten) und sich daher nicht auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die Niederlassungs-, Dienstleistungs- oder Kapitalverkehrsfreiheit berufen können. Im konkreten Fall habe der EuGH zunächst betont, dass zwar den Mitgliedstaaten bei der Festlegung der Voraussetzungen für den Erwerb einer Staatsangehörigkeit ein weiter Ermessensspielraum zustehe. Wenn aber ein Mitgliedstaat die Staatsangehörigkeit gegen eine vorher festgelegte Zahlung oder Investition vergibt, missachte er das besondere Band von Solidarität und Loyalität zwischen dem Staat und seinen Staatsangehörigen; der EuGH spricht von einer „Kommerzialisierung“ der Staatsbürgerschaft.