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SWI 7, Juli 2025, Seite 408

Vereinfachungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedstaaten haben sich am auf das Verhandlungsmandat des Rates für die Vereinfachung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU geeinigt. Mit diesem Vorschlag sollen die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) vereinfacht werden, indem der Meldeaufwand verringert und die Übertragung von Verpflichtungen (Trickle-down-Effekt) auf kleinere Unternehmen begrenzt wird.

Der Vorschlag ist Teil des am von der Europäischen Kommission angenommenen „Omnibus-I“-Pakets.

Bezüglich der CSRD hat die Kommission vorgeschlagen, den Schwellenwert von 1.000 Beschäftigten anzuheben und börsenotierte KMU vom Anwendungsbereich der Richtlinie auszunehmen. Im Rahmen seines Mandats hat der Rat ua einen Schwellenwert für den Nettoumsatzerlös in Höhe von über 450 Mio Euro hinzugefügt, um den Meldeaufwand für Unternehmen weiter zu verringern.

Während der Anwendungsbereich der CSDDD im Vor...

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