Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerliche Vorteile in Spanien nach dem „Beckham-Regime“
Plattes/Morro (PIStB 2025, 153 ff) führen aus, dass mit der Einführung des „Beckham-Regimes“ im Jahr 2005 Spanien ein attraktives steuerliches Sonderregime für zugezogene Arbeitnehmer schuf. Zum wurde dieses Sonderregime umfassend reformiert: Flexiblere Zugangsvoraussetzungen und neue Begünstigtenkreise sollen Spanien noch attraktiver machen. Natürliche Personen, die ihre steuerliche Ansässigkeit in Spanien begründen, sich also mehr als 183 Tage pro Kalenderjahr in Spanien aufhalten, werden zumindest fünf Jahre wie Nichtansässige grundsätzlich nur mit ihren in Spanien erzielten Einkünften besteuert (mit Ausnahmen). Zudem profitieren sie von niedrigeren Steuersätzen im Vergleich zu Ansässigen. DBA-rechtlich sollen allerdings Begünstigte des Beckham-Regimes nach Ansicht der spanischen Finanzverwaltung nicht in Spanien ansässig sein, weil sie regelmäßig nur mit Einkünften aus spanischen Quellen besteuert werden. Obgleich sich dies steuerlich negativ auswirken könne, könne dies aber auch dazu führen, dass die betreffende Person in ihrem Heimatland keiner Wegzugsbesteuerung unterliegt.