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SWI-Jahrestagung: Ansässigkeitsbescheinigung nach der DBA-Entlastungsverordnung
SWI Conference: Certificate of Residence According to the DTC Relief Ordinance
On November 19th, 2024, the 19th annual SWI conference was held in Vienna. Various recent cases on international tax law were presented and discussed from the perspective of practitioners, judges, tax auditors, and experts from the tax administration. This contribution summarizes the main points of discussion on a selected case.
I. Sachverhalt
Der Revisionswerber bot im Rahmen seines Unternehmens Management-, Verkaufs- und Führungsstrategieseminare an. Er beschäftigte in Österreich einen Vortragenden (MN) für die diversen Seminare, der für die Leistungen Rechnungen legte, die der Revisionswerber als Fremdleistungsaufwand geltend machte. MN war in der Schweiz wohnhaft und verfügte in Österreich weder über einen Wohnsitz noch über einen gewöhnlichen Aufenthalt. Im Zuge der Außenprüfung ging das Finanzamt davon aus, dass die Leistungen der Abzugsteuer gemäß § 99 EStG unterlägen und die DBA-Entlastungsverordnung nicht zur Anwendung komme, weil keine Ansässigkeitsbescheinigung vorgelegt worden sei.
Das BFG kam ebenso zum Ergebnis, dass eine Entlastung an der Quelle nach der DBA-Entlastungsverordnung nicht möglich war, weil vom Revisionswerber weder eine Ansässigkeitsbescheinigung noch eine gleichwertige Beweisurkunde vorgelegt wurde. Da vom Revisi...