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Umsatzsteuerliche Behandlung bei Zuschüssen für den öffentlichen Verkehr
Die EuGH-Entscheidung vom 8. 5. 2025, Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej, C-615/23
Die umsatzsteuerliche Einordnung von Zuschüssen von Gebietskörperschaften, die dazu dienen, Dienstleistungen zu ermöglichen, welche der Allgemeinheit zugutekommen, ist oftmals problematisch. Aus umsatzsteuerlicher Sicht ist ein Zuschuss nicht gleich ein Zuschuss. Es ist vielmehr zu beurteilen, ob ein Zuschuss steuerbar ist oder nicht. In einer Vielzahl von Fällen gestaltet sich die vorliegende Einordnung als Herausforderung, die mit einer gewissen Sensibilität einhergeht und sich in einem Spannungsverhältnis zur Klassifizierung als unechter Zuschuss bzw Entgelt von dritter Seite befindet.
Der EuGH hat mit seinem Urteil vom , Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej, C-615/23, ausgesprochen, dass eine pauschale Ausgleichszahlung von einer Gebietskörperschaft an ein Unternehmen, das öffentliche Personenverkehrsdienste erbringt, kein umsatzsteuerbares Entgelt darstellt. Die betreffende pauschale Ausgleichszahlung wurde zur Abdeckung der Verluste aus der Erbringung von Personenbeförderungsleistungen geleistet.
1. Sachverhalt
Die polnische umsatz- und körperschaftsteuerpflichtige Kapitalgesellschaft P S.A. (im Folgenden: P) ist im Bereich der Personenbeförderung tätig und beabsichtigt, künft...