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SWK 18, 20. Juni 2025, Seite 848

Der doppelt erlassene Bescheid im Abgabenverfahren

Verfahrensrechtliches Vorgehen bei einem doppelt erlassenen Bescheid im Beschwerdeverfahren

Christoph Grünwald

In diesem Beitrag werden - ausgehend von den in einem vorigen Beitrag dargestellten theoretischen Grundlagen und allgemeinen Rechtswirkungen eines doppelt erlassenen Bescheides - die Rechtsfolgen sowie Anfechtungs- bzw Beseitigungsmöglichkeiten im konkreten Fall eines doppelt erlassenen Bescheides im Beschwerdeverfahren näher beleuchtet und es wird auf Fallstricke in der Praxis aufmerksam gemacht.

1. Doppelt erlassener Erstbescheid

Ab dem Zeitpunkt der Erlassung eines Bescheides darf aufgrund der materiellen Rechtskraft kein neuerlicher Bescheid mehr in derselben Sache ergehen, sofern nicht ein Verfahrenstitel zur Durchbrechung der Rechtskraft vorliegt. Wird dennoch ein zweiter (dem ersten widersprechender) Bescheid erlassen, ist dieser zwar rechtswidrig, aber rechtswirksam.

1.1. Beschwerde gegen den ersten Bescheid

Wenn gegen den ersten erlassenen Bescheid Beschwerde erhoben wird und erst danach ein zweiter Erstbescheid in derselben Sache ergeht, gilt die Bescheidbeschwerde gemäß § 253 BAO auch gegen den neuen - an die Stelle des ersten Bescheides tretenden - Bescheid gerichtet. Selbst wenn im späteren Bescheid dem Beschwerdebegehren entsprochen wird (und daher eine Gegenstandsloserklärung der...

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