Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
18. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 4b Zuwendungen zur Vermögensausstattung
Literatur 2024: Hammerl, GemRefG 2023 - Teil II: Begleitende Maßnahmen zur Reform der stl Spendenbegünstigung und Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht, RdW 24/50 (60).
Übersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. | Allgemeines | ||
2. | Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit als BA | ||
a) | Allgemeines | ||
b) | Höchstbetrag | ||
Mittelverwendung | |||
c) | Nachversteuerung |
1
1. Allgemeines. Die Vermögensausstattung einer Stiftung stellt keine Spende dar und kommt somit für die steuerl Absetzbarkeit als BA oder SA nicht in Betracht. Werden darüber hinaus echte Spenden an eine neu errichtete Stiftung durch den Stifter oder einen Zustifter getätigt, sind diese nur dann abzugsfähig, wenn die Stiftung spendenbegünstigt ist. Allerdings kann einer Körperschaft nur dann die Spendenbegünstigung zuerkannt werden, wenn diese seit mindestens drei Jahren die Voraussetzungen des § 4a Abs 8 erfüllt. Dies ist bei einer neu errichteten Stiftung nicht der Fall (EB zu BGBl I 160/2015). Seit dem GGG 2015 sind daher zur Förderung der Errichtung von nach §§ 34 ff BAO abgabenrechtlich begünstigten Stiftungen, die spendenbegünstigte Zwecke verfolgen, Zuwendungen von ertragsbringendem Vermögen an diese als BA oder SA abzugsfähig. Durch den Verweis auf die...