Suchen Hilfe
Prinz

Personalverrechnung: eine Einführung 2025

Rechtliche Grundlagen. Erläuterungen. Gelöste Beispiele

33. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5037-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Personalverrechnung: eine Einführung 2025 (33. Auflage)

S. 39320. Veranlagungsverfahren und Freibetragsbescheid

20.1. Allgemeines

Das EStG sieht vor, dass Freibeträge grundsätzlich im Zuge der Veranlagung beim Wohnsitzfinanzamt geltend gemacht werden.

Beispielhafte Darstellung des Veranlagungsverfahrens


Tabelle in neuem Fenster öffnen
2024
2025
2026
2027
ⒸⒹ

Das Finanzamt führt im Kalenderjahr 2025 für das Kalenderjahr 2024 eine Veranlagung (→ 20.3.) durch. Im Zuge der Veranlagung finden geltend gemachte Freibeträge (→ 20.2.) Berücksichtigung.

Nach der Durchführung der Veranlagung für 2024 erhält der Arbeitnehmer

Ⓐ einen Einkommensteuerbescheid (Veranlagungsbescheid = Mitteilung über die Erledigung und über das Ergebnis der Veranlagung 2024),

Ⓑ ev. einen Vorauszahlungsbescheid (nur bei einer Pflichtveranlagung, → 20.3.2.) für das Kalenderjahr 2025 und Folgejahre,

Ⓒ ev. einen Freibetragsbescheid für das Kalenderjahr 2026 (dieser enthält grundsätzlich jene Freibeträge, die bei der Veranlagung 2024 berücksichtigt worden sind) und

Ⓓ ev. eine Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber für das Kalenderjahr 2026 (diese enthält die im Freibetragsbescheid angeführten Freibeträge).

20.2. Freibeträge

Zu den Steuerermäßigungen, die grundsätzlich auf Antrag (amtliches Formular L 1) des Arbeitnehmers in...

Daten werden geladen...