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Personalverrechnung: eine Einführung 2025
Prinz

Personalverrechnung: eine Einführung 2025

Rechtliche Grundlagen. Erläuterungen. Gelöste Beispiele

33. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5037-1

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Personalverrechnung: eine Einführung 2025 (33. Auflage)

S. 205 13. Krankenstand

13.1. Allgemeines

Der Dienstnehmer behält den Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts bei

  • Krankheit oder Freizeitunfall,

  • Betriebs(Arbeits)unfall und

  • Berufskrankheit257.

Ein Unfall auf dem Weg Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung gilt als Arbeitsunfall und wird in der Praxis als Wegunfall257 bezeichnet.

Liegen solche Dienstverhinderungsgründe vor, erhält der Dienstnehmer für eine bestimmte Zeit

  • vom Dienstgeber das Krankenentgelt und/oder

  • von der Österreichischen Gesundheitskasse das Krankengeld.

13.2. Krankengeld

Der Anspruch auf Krankengeld besteht grundsätzlich ab dem vierten Tag der Dienstverhinderung für ein und denselben Versicherungsfall bis zur Dauer von 26 bzw. 52 Wochen.

Das Krankengeld ruht, solange der Dienstnehmer (freie Dienstnehmer) Anspruch auf Fortzahlung von mehr als 50 % der vollen Bezüge h...

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