Personalverrechnung: eine Einführung 2025
33. Aufl. 2025
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S. 13 3. Abgabenrecht
3.1. Sozialversicherung - Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
3.1.1. Sparten der Sozialversicherung
Die Sozialversicherung umfasst die
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1. | Krankenversicherung, | geregelt im ASVG
(für Dienstnehmer), |
2. | Unfallversicherung, | |
3. | Pensionsversicherung, | |
4. | Arbeitslosenversicherung, | geregelt im
Arbeitslosenversicherungsgesetz
(AlVG). |
ad 1. Die Krankenversicherung übernimmt vor allem die Kosten für
Sachleistungen, z.B. für Vorsorge, Krankenbehandlung, Anstaltspflege und
Geldleistungen, z.B. in Form von Krankengeld (→ 13.2.) oder Wiedereingliederungsgeld (→ 13.5.).
ad 2. Die Unfallversicherung
verhütet Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und
behandelt deren Folgen;
vergütet teilweise die Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderungen durch Krankheit bzw. nach Unfäll...