Personalverrechnung: eine Einführung 2025
33. Aufl. 2025
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S. 402 21. Aufbewahrungsfristen - Meldepflichten - Prüfung - Strafbestimmungen
21.1. Aufbewahrungsfristen
Aufbewahrungsfristen sollen sicherstellen, dass die für die Beurteilung abgabenrechtlicher Pflichten und arbeitsrechtlicher Ansprüche erforderlichen Unterlagen zumindest so lange zur Verfügung stehen, als die zu Grunde liegenden Rechte und Pflichten noch nicht verjährt sind. Insofern besteht eine enge Verknüpfung zwischen Aufbewahrungsfristen und Verjährung.
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Aufbewahrungsfristen im Abgabenrecht | Aufbewahrungsfristen im
Arbeitsrecht | ||
SV | LSt, DB zum FLAF, DZ | KommSt, Wr. DG-A | |
3-7 Jahre | 5-7 Jahre | 5-7 Jahre | max. 3 Jahre |
für das Dienstzeugnis 30
Jahre | |||
Diese
Aufbewahrungsfristen gelten für alle in diese Bereiche
fallenden Aufzeichnungen und Unterlagen. | |||
21.2. Meldepflichten
Der Dienstgeber hat nachstehende überblicksmäßig dargestellte Meldepflichten zu beachten. Zu ...