Personalverrechnung: eine Einführung 2025
33. Aufl. 2025
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S. 244 15. Sonstige Gründe, die zur Unterbrechung der Dienstleistung bzw. zur Teilzeitarbeit führen
15.1. Persönliche Verhinderungen und andere wichtige Gründe
15.1.1. Regelungen gem. ABGB bzw. AngG
15.1.1.1. Wichtige Gründe in der Person des Dienstnehmers
Bei Vorliegen wichtiger Gründe behält der Dienstnehmer nach den Bestimmungen des ABGB bzw. des AngG Anspruch auf die Fortzahlung seines Entgelts.
Wichtige, die Person des Dienstnehmers betreffende Gründe und andere unaufschiebbare persönliche Verhinderungen sind z.B.
Gründe im familiären Bereich (z.B. Geburt, Hochzeit, Todesfall),
tatsächliche Verhinderungen (z.B. Verkehrsstörungen, lokales Hochwasser),
die Befolgung öffentlicher Pflichten (z.B. Vorladung zu einer Behörde, Musterung) und
das Aufsuchen eines ...