Personalverrechnung: eine Einführung 2025
33. Aufl. 2025
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S. 132 10. Dienstreise, Dienstfahrten, Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte, Werkverkehr
10.1. Dienstreise
Eine Dienstreise liegt vor, wenn der Dienstnehmer zur Ausführung eines ihm erteilten Auftrags seinen Dienstort vorübergehend verlässt, ohne dass dabei i.d.R. eine Mindestzeit und eine Mindestweggrenze vorgesehen ist.
Bei einer Versetzung des Dienstnehmers an einen anderen Dienstort desselben Dienstgebers liegt keine Dienstreise vor.
Bei Vorliegen einer Dienstreise werden i.d.R. Reisekostenentschädigungen bezahlt.
Bei diesen handelt es sich um Vergütungen des Dienstgebers an den Dienstnehmer, durch die dem Dienstnehmer die Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Dienstreise ersetzt werden.
Reisekostenentschädigungen (Diäten) gliedern sich in:
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Reisevergütungen, | Tagesgelder, | Nächtigungsgelder; | ||||
Fahrtkostenvergütungen, | Kilometergelder. | |||||
Der Ersatz der Reisekosten kann - ...