Personalverrechnung: eine Einführung 2025
33. Aufl. 2025
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S. 393 20. Veranlagungsverfahren und Freibetragsbescheid
20.1. Allgemeines
Das EStG sieht vor, dass Freibeträge grundsätzlich im Zuge der Veranlagung beim Wohnsitzfinanzamt geltend gemacht werden.
Beispielhafte Darstellung des Veranlagungsverfahrens
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2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
↓ | ↓ | ↓ | |
Ⓐ | Ⓑ | ⒸⒹ |
Das Finanzamt führt im Kalenderjahr 2025 für das Kalenderjahr 2024 eine Veranlagung (→ 20.3.) durch. Im Zuge der Veranlagung finden geltend gemachte Freibeträge (→ 20.2.) Berücksichtigung.
Nach der Durchführung der Veranlagung für 2024 erhält der Arbeitnehmer
Ⓐ einen Einkommensteuerbescheid (Veranlagungsbescheid = Mitteilung über die Erledigung und über das Ergebnis der Veranlagung 2024),
Ⓑ ev. einen Vorauszahlungsbescheid (nur bei einer Pflichtveranlagung, → 20.3.2.) für das Kalenderjahr 2025 und Folgejahre,
Ⓒ ev. einen Freibetragsbescheid für das Kalenderjahr 2026 (dieser enthält ...