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Kartellrechtsnovelle stärkt Bundeswettbewerbsbehörde
Mehr Rechte bei Auskunftsverlangen und Hausdurchsuchungen
Dass Kartellrecht nicht nur in Brüssel stattfindet, sondern auch die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) aktiv gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorgeht, ist spätestens seit den medienwirksamen Hausdurchsuchungen der BWB im Lebensmittelsektor (u. a. bei Einzelhandelsketten, Brauereien, Molkereien) allgemein bekannt. Nun ist mit Anfang März 2013 eine Novelle des österreichischen Kartellrechts in Kraft getreten, deren wesentlichster Inhalt eine weitere Stärkung der Ermittlungsbefugnisse der BWB ist.
1. Kartell- und Wettbewerbsrechtsänderungsgesetz 2012
Bei der als Kartell- und Wettbewerbsrechtsänderungsgesetz 2012 bezeichneten Novelle handelt es sich um die erste größere Überarbeitung des österreichischen Kartellrechts seit seiner Reform im Jahr 2006. Die Neuerungen, die auf umfangreiche Vorarbeiten u. a. der Sozialpartner zurückgehen, beinhalten insbesondere eine Stärkung der beiden wesentlichen Ermittlungsinstrumente der BWB, nämlich von Auskunftsverlangen und Hausdurchsuchungen. Ebenfalls in den Bereich der Vollziehung fallen die Änderungen bei der Kronzeugenregelung, einem in der Praxis sehr wichtigen Instrument zur Aufdeckung von Kartellrechtsverstößen.
Neben der Stärkung ...