Bauordnung für Wien
9. Aufl. 2024
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§ 12 Errichtung und Ausstattung
Anmerkungen
1) Abs 3 bis 6 wurden mit Nov LGBl 2019/3 angefügt.
2) Abs 3 Z 4 wurde mit Nov LGBl 2022/32 neu gefasst. Mit der nunmehrigen Formulierung soll die Z 4 des Anhangs I der RL (EU) 2015/2193 zur Gänze umgesetzt werden.