TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Geuder/Fuchs

Bauordnung für Wien

Kommentierte Gesetzesausgabe samt Nebengesetzen und wichtigen höchstgerichtlichen Entscheidungen

9. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4718-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Geuder/Fuchs - Bauordnung für Wien

§ 10 Ergänzungsgebühr

Anmerkung

1) Abs 2 wurde mit der Nov LGBl 2010/17 angefügt.

Judikatur

1) Ein Erdöltank ist zwar ein Bauwerk, aber kein Gebäude im Sinne des § 10 des Wiener Kanaleinmündungsgesetzes 1955. Die Neuerrichtung eines Erdöltanks löst daher die Entstehung des Anspruches auf Erhebung einer Ergänzungsgebühr nicht aus ( Slg 1963/F).

2) Der Wortlaut des § 10 lit. a bietet keine Handhabe dafür, die nachträgliche Erteilung einer Baubewilligung einem tatsächlichen Neu- oder Zubau gleichzusetzen, wenn für den seinerzeit konsenslos errichteten Neubau die Kanaleinmündungsgebühr entrichtet worden war ().

Daten werden geladen...