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Bauzeit und Bauablauf im schweizerischen Baurecht
Auch in der schweizerischen Bauindustrie ist der Zeitfaktor für den Preis der Leistung und die Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens von erheblicher Bedeutung. Kalkulation und Preisbildung hängen für den Unternehmer wesentlich vom Umstand ab, ob er den Bauablauf – trotz der Mehrzahl der baubeteiligten Ausführenden, Planer und Materiallieferanten – zeitlich optimal abgestimmt erbringen kann oder ob seine Leistungserbringung durch Behinderungen und Ablaufstörungen beeinträchtigt wird. Insofern deckt sich die Interessenlage des Unternehmers mit derjenigen des Bauherrn, für den die Einhaltung der Bauzeit wegen der damit verbundenen finanziellen Konsequenzen regelmäßig derart wichtig ist, dass er sich gegen Rückstände und vertraglichen Verzug gegenüber der Vertragsbauzeit durch Pönalen absichert.
1. Die Rechtslage
Das gesetzliche Werkvertragsrecht der Art 363 bis 379 des Schweizerischen Obligationenrechts (= OR) enthält nur wenige bauspezifische Regelungen zur Zeitproblematik. Zwar befasst sich das Gesetz (in Art 366 Abs 1 OR) mit der rechtzeitigen Bauausführung und insbesondere mit der Pflicht des Unternehmers, das Bauwerk „rechtzeitig“ zu beginnen und ohne Rückstand „zu vollenden“, und de...