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BFGjournal 3, März 2014, Seite 110

Vorteilsausgleich bei zinsenlosen Milchgeldvorschüssen

Klaus Hirschler, Gottfried Sulz und Christian Oberkleiner

Rechtssatz des UFS:

Die Gewährung von Milchgeldvorschüssen einer Molkereigenossenschaft an ihre Mitglieder in Form eines nicht verzinsten Darlehens, das in weiterer Folge mit dem laufenden Milchgeld abgerechnet wird, ist keine verdeckte Ausschüttung, wenn diese Vorteilsgewährung in einem inneren Zusammenhang mit der Gegenleistung der Milchlieferanten besteht, für die Dauer des Darlehens nur an die Berufungswerberin zu liefern bzw. nur mit Zustimmung und im Einvernehmen mit der Berufungswerberin über ihr Milchkontingent zu verfügen.

Rechtssätze der Autoren:

Bei einem Zusammenziehen von Leistungen ist darauf zu achten, ob dieses Vorgehen seine Wurzel in der Einkommenserzielung haben kann, und der Fremdvergleich zu überprüfen, der sich nicht auf den saldomäßigen Vorteil beschränkt, sondern auch die innere Beziehung der Rechtsgeschäfte – innerhalb derer der Vorteilsausgleich stattfindet – umschließt.

Zu einem Vorteilsausgleich könnte es auch zwischen einer Körperschaft und fremden Dritten („Nichtanteilsinhabern“) kommen.


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RV/0471-W/09

1. Der Fall

Die Berufungswerberin ist eine registrierte landwirtschaftliche Genossenschaft mit beschränkter Haftung, die eine Molkerei betrieb. ...

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