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Fremdüblichkeit einer Mietvereinbarung zwischen GmbH und einer mit dem Geschäftsführer beteiligungsmäßig verbundenen KG
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Fremdüblichkeit einer Mietvereinbarung zwischen einer GmbH und einer mit dem Geschäftsführer beteiligungsmäßig verbundenen KG | |
RV/0359-G/08 (VwGH-Revision zu Ro 2014/15/0011 eingebracht) |
1. Die Entscheidung
Streitgegenständlich war die Fremdüblichkeit einer Mietvereinbarung zwischen einer GmbH und einer mit dem Geschäftsführer beteiligungsmäßig verbundenen KG. Mangels effektiver Leistung einer Miete bzw. Vorliegens eines schriftlichen Mietvertrags wurde vom UFS dem Grunde nach eine verdeckte Ausschüttung angenommen.
S. 109 Die Entscheidung befasst sich auch mit der Ermittlung der als Basis für die verdeckte Ausschüttung angemessenen Höhe an sich anhand einer Ertragswertermittlung. Der UFS kam zum Ergebnis, dass die Prüfung der Angemessenheit des Mietzinses unter dem Aspekt der Deckung der AfA, der laufenden Kosten sowie einer Kapitalverzinsung vorzunehmen sei (–0123, 82/14/0094–0095).
2. Praxishinweise
Von besonderer Bedeutung für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage war die Höhe des Kapitalisierungszinssatzes, wobei der UFS als Kriterium für dessen Höhe auch das Risiko, dem der Ertrag unterlag, heranzog. Da gewerbliche oder industrielle Objekte e...