Görg

MSchG | Markenschutzgesetz

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4980-1

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Görg - MSchG | Markenschutzgesetz

§§ 68 bis 68j

Mathias Görg

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
110
II.
Eintragungsverfahren
1115
III.
Schutz und Sanktionen
A.
Übergreifendes
16, 17
B.
Zivilrechtliche Sanktionen
1823
C.
Verhältnis zum Markenrecht
24, 25
D.
Strafrechtliche Sanktionen
2630

I. Allgemeines

1

Die §§ 68–68j gehen auf die VO (EU) 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (bzw deren Vorgängerregelung) zurück, die den Schutz sog „geschützter Ursprungsbezeichnungen“ („g. U.“, zB „Wachauer Marille“) und „geschützter geographischer Angaben“ („g. g. A.“, zB „Steirisches Kürbiskernöl“) vorsieht (Teil III der Verordnung enthält zudem einen eigenen Abschnitt betr sog „garantiert traditionelle Spezialitäten“). Vgl auch die Delegierte Verordnung (EU) 664/2014 sowie die Durchführungsverordnung (EU) 668/2014. Infolge der VO (EU) 2021/2117 und der daraus resultierenden Änderungen der VO (EU) 1151/2012 wurden vom Gesetzgeber mit der MSchG-Nov 2023 bestimmte Änderungen vorgenommen (§ 68a Abs 1 und 8, § 68b Abs 1, § 68c Abs 1 und 2, § 68h Abs 1 Z 3 und Abs 2).

2

Die g. U. und g. g. A. werden infolge konstitutiver Entscheidung in ein von der EU-Kommission geführtes amtliches Verzeichnis eingetragen. Registrierungen (ebenso wie Anm...

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