MSchG | Markenschutzgesetz
1. Aufl. 2024
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§ 37 Rechtsmittel gegen die Beschlüsse und Entscheidungen der Rechtsabteilung des Patentamtes
Übersicht der Kommentierung
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I. Rekursverfahren
1
Gem § 37 Abs 1 kann beim ÖPA schriftlich Rekurs gegen Beschlüsse der RA an das OLG Wien erhoben werden (zu dieser Änderung des Instanzenzuges infolge der MSchG-Nov 2014 s bereits § 35 Rz 5); ausgenommen davon sind lediglich Zwischenentscheidungen ( Rz 12). Zum Mindestinhalt des Rekurses vgl § 47 AußStrG (s dazu näher Terlitza in Kucsko/Schumacher, § 37 Rn 12 f inkl Auflistung möglicher Rekursgründe in der dortigen Rn 30). Zum weiteren Rechtszug vom OLG Wien an den OGH vgl § 38. Unter bestimmten Voraussetzungen (vgl § 50 AußStrG) kann die RA dem Rekurs auch selbst stattgeben.
2
Dabei ist wie erwähnt – und zwar auch im (an sich kontradiktorischen) Widerspruchsverfahren – grds das AußStrG anwendbar (wobei dortige Verweise auf das Gericht erster Instanz als Verweise auf die RA gelten).
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Hievon bestehen lediglich zwei Ausnahmen, nämlich § 44 AußStrG betr die vorläufige Zuerkennung von Verbindlichkeit oder Vollstreckbarkeit und § 49 AußStrG betr die Zulässigkeit von Neuerungen.
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Entgegen § 44 AußStrG hat ein Rekurs grds aufschiebende Wirkung, wovon lediglich Ordnun...