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Verweijen/Schneider, AußStrG

AußStrG | Außerstreitgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3627-6

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Dokumentvorschau
Verweijen/Schneider, AußStrG - AußStrG | Außerstreitgesetz

§ 188 Beglaubigung von Unterschriften

Alfred Veith

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines und Alternativen
14
II.
Elektronische Signaturen
510
III.
Unterschrift und Handzeichen
1113
IV.
Vorgang
1418
V.
Beglaubigungsvermerk
1921
VI.
Beglaubigungsarchiv

I. Allgemeines und Alternativen

1

Die Beglaubigung der Echtheit einer Unterschrift wird auch als Legalisierung bezeichnet. Mit einer Legalisierung wird bestätigt, dass die Unterschrift (das Handzeichen, die elektronische Signatur) auf einer Urkunde von einer bestimmten, im Beglaubigungsvermerk genannten Person s...

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