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Verweijen/Schneider, AußStrG

AußStrG | Außerstreitgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3627-6

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Dokumentvorschau
Verweijen/Schneider, AußStrG - AußStrG | Außerstreitgesetz

§ 13 Verfahrensführung

Birgit Schneider

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
13
II.
Die Verfahrensführung nach Abs 1
49
III.
Berücksichtigung des Kindeswohls
1012
IV.
Förderung einer einvernehmlichen Regelung
13, 14

I. Allgemeines

1

Unter der Überschrift „Verfahrensführung“ regelt § 13 die formelle Verfahrensleitung durch das Gericht, wobei bereits hier (ähnlich in § 16) den Parteien eine Unterstützung des Gerichts aufgetragen ist. Besonders betont wird in § 13 Abs 2 die Berücksichtigung des Wohls schutzberechtigter Personen, worauf das Gericht bei seiner Verfahrensgestaltung zu achten hat. Bei der Verfahrensführung hat das Gericht schließlich jederzeit auf eine einvernehmliche Lösung durch die Parteien hinzuwirken.

2

Aus diesem „Pflichtenprogramm“, das das Gericht zu einer gründlichen Erörterung und erschöpfenden Beurteilung der Sache sowie zu einer kurzen Verfahrensdauer anhält, wurde insb abgeleitet, ...

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