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ASoK 6, Juni 2024, Seite 227

LSD-BG-Novelle BGBl I 2024/45: Änderung der Umsetzungsbestimmungen zur Richtlinie (EU) 2020/1057

Lockerung, Nachschärfung und Beseitigung von Unionsrechtswidrigkeiten?

Julia Heindl

Mit BGBl I 2024/45 wurden die Umsetzungsbestimmungen zur Richtlinie (EU) 2020/1057 im LSD-BG novelliert. Diese betreffen vorrangig die Entsendung von Arbeitnehmern im Straßentransport. Mit der Änderung sollen vor allem Probleme der Auslegung und Rechtsanwendung des LSD-BG alte Fassung beseitigt werden.

1. Einleitung

Im Jahr 2022 erfolgte mit BGBl I 2022/111 eine Novellierung des LSD-BG, um der Umsetzungsverpflichtung aus der Richtlinie (EU) 2020/1057 nachzukommen, die besondere Regelungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 96/71/EG und der Richtlinie 2014/67/EU enthält. Mit der Richtlinie (EU) 2020/1057 wurden Sonderbestimmungen für die Entsendung im Straßentransportsektor geschaffen. Dies war notwendig, um den starken Wettbewerb zwischen Verkehrsunternehmen in Bezug auf niedrige Arbeitskosten zu regulieren und den Zielen und Zwecken der Entsendebestimmungen, nämlich dem Arbeitnehmer- und Wettbewerbsschutz einerseits und dem freien Dienstleistungsverkehr andererseits, gerecht zu werden. Seither ist es bei der Auslegung und Rechtsanwendung der Umsetzungsbestimmungen im LSD-BG allerdings zu Schwierigkeiten gekommen, weshalb am ein Initiativantrag zur (abermaligen) Änderung des LSD-BG ...

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