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Mitarbeiterprämie 2024: Kriterium der zusätzlichen Zahlung
Ergänzende Anfragebeantwortung des zur Mitarbeiterprämie 2024 gemäß § 124b Z 447 EStG, online abrufbar unter https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen---Ertragsteuern/Fachinformationen---Lohnsteuer/Mitarbeiterpr%C3%A4mie-2024-gem%C3%A4%C3%9F-%C2%A7-124b-Z-447-EStG-1988/Mitarbeiterpr%C3%A4mie-2024-gem%C3%A4%C3%9F-%C2%A7-124b-Z-447-EStG-1988---erg%C3%A4nzende-Anfrage.html.
Die Abgaben- und Beitragsbefreiung für im Kalenderjahr 2024 ausgezahlte Mitarbeiterprämien setzt unter anderem voraus, dass es sich um eine zusätzliche, also bisher üblicherweise nicht geleistete Zuwendung handelt. Diese Voraussetzung ist nach einer S. 245 BMF-Anfragebeantwortung auch dann erfüllt, wenn Kollektivverträge als Interessenausgleich für eine geringere Erhöhung der Ist-Löhne die Auszahlung einer Mitarbeiterprämie oder eine Ermächtigung zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur innerbetrieblichen Gewährung einer solchen Prämie vorsehen (siehe dazu die Praxis-News vom Februar 2024, ASoK 2024, 75).
Nach der oben angeführten ergänzenden Anfragebeantwortung des BMF liegt das Kriterium der zusätzlichen Zahlung aber nicht vor, wenn ein Kollektivvertrag zunäc...