AußStrG | Außerstreitgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 165 Inventar
Literatur
Ferrari/Likar-Peer, Erbrecht (2007); Fucik/Neumayr, Die Parteien des Verlassenschaftsverfahrens, ; Höllwerth, Checkliste – Verlassenschaftsinventar, EF-Z 2010/93; Rabl, Das Nachlassinventar – Inhalt und Zweck, NZ 1999, 129; Schilchegger/Gruber, Österreichisches Verlassenschaftsverfahren (2012); Schweda, Das Verlassenschaftsinventar (I), EF-Z 2016/86; Schweda, Das Verlassenschaftsinventar (II), EF-Z 2016/111.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Fälle | ||
A. | Bedingte Erbantrittserklärung (Z 1) und Haftungsbeschränkung nach fremdem Erbstatut (Z 7) | ||
B. | Pflegebefohlene Pflichtteilsberechtigte (Z 2) | ||
C. | Absonderung der Verlassenschaft (Z 3) | ||
D. | Nacherbschaft oder letztwillige Errichtung einer Privatstiftung (Z 4) | ||
E. | Heimfall (Z 5) | ||
F. | Antrag des Verlassenschaftskurators oder einer berechtigten Person (Z 6) |
I. Allgemeines
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Das Inventar ist ein vollständiges Verzeichnis der Verlassenschaft, sohin sämtlicher Rechte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen, soweit diese nicht höchstpersönlicher Art sind (§ 531 ABGB) (s zum Umfang § 166). Es dient insb der Beweissicherung in Form der vorläufigen Ermittlung des Verlassenschaftsvermögens zum Zeitpunkt des Todes des Ve...