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Verweijen/Schneider, AußStrG

AußStrG | Außerstreitgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3627-6

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Dokumentvorschau
Verweijen/Schneider, AußStrG - AußStrG | Außerstreitgesetz

§ 162

Stephan Verweijen

Übersicht der Kommentierung


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I.
Mündliche Verhandlung
1, 2
II.
Vertretungspflicht
36

I. Mündliche Verhandlung

1

Dem strittigen Prozess nachgebildet ist im Verfahren über das Erbrecht – entgegen dem sonstigen Grundsatz des § 185 – zwingend mündlich (öffentlich) zu verhandeln; wobei die Parteien gem § 19 den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragen können. Die Pflicht zur mündlichen Verhandlung gilt nur für das erstinstanzliche Verfahren, nicht für das Rechtsmitt...

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