AußStrG | Außerstreitgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 161 Entscheidung über das Erbrecht
Literatur
Cach, Wer hat die Echtheit des eigenhändigen Testaments zu beweisen? ÖJZ-EvBl 2018/44; Höllwerth, Der Gerichtskommissär im Verfahren über das Erbrecht, NZ 2014/17; Metzler, Die Anerkennung des Erbrechts, ÖJZ 2006, 522; Metzler, Wann beginnt das Verfahren über das Erbrecht? NZ 2016, 330; Obermaier, Zu den Anleitungspflichten des Notars im Kostenpunkt des Erbrechtsstreites, NZ 2016/54, Tschugguel, Zur Anerkennung im Erbrecht, EF-Z 2015, 71; Volgger, Die Tücken einer Erbausschlagung, EF-Z 2010/19.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Verfahren über das Erbrecht | ||
A. | Einleitung | ||
B. | Zuständigkeit | ||
C. | Verfahrensparteien | ||
D. | Verfahrensgrundsätze | ||
E. | Entscheidung | ||
F. | Neuaufrollung | ||
G. | Weitere Anwendungen des Verfahrens | ||
H. | Kostenersatz | ||
II. | Verfahrensfortführung während des Erbrechtsstreits |
I. Verfahren über das Erbrecht
A. Einleitung
1
Im Gegensatz zur früheren Rechtslage, nach der stets nur zwischen zwei Erbansprechern im Rahmen der Erbrechtsklage – nach Verteilung der Prozessrollen durch das Verlassenschaftsgericht – zwischen diesen beiden geklärt wurde, wer das bessere Erbrecht hat und mitunter mehrere solcher strittiger Verfahren betreffend ein und denselben ...