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Verweijen/Schneider, AußStrG

AußStrG | Außerstreitgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3627-6

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Dokumentvorschau
Verweijen/Schneider, AußStrG - AußStrG | Außerstreitgesetz

§ 157 Erbantrittserklärung

Stephan Verweijen

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Personenkreis
16
II.
Aufforderung
7, 8
III.
Frist
9, 10
IV.
Fristversäumnis
1114
V.
Antrag auf Zustellung des Inventars
1517
VI.
Schriftlichkeit
VII.
Bestellung eines Verlassenschaftskurators
VIII.
Übergangene Erben
2022

I. Personenkreis

1

Der Gerichtskommissär hat die nach der Aktenlage als Erben in Frage kommenden Personen gem § 157 Abs 1 nachweislich aufzufordern, zu erklären, ob und wie sie die Erbschaft antreten oder ob sie diese ausschlagen wollen. Zum Bestehen des Erbrechts sind vorweg keine Erhebungen zu treffen. Das Gesetz ordnet die Beiziehung von Personen an, die nach der Aktenlage als Erben in Frage kommen. Die Unterlassung der möglichen Beiziehung von nach dem Inhalt des Akts in Frage kommenden („vermutlichen“ im Sinne des § 75 AußStrG aF) Erben bewirkt die Nichtigkeit des Verfahrens. Diese Aufforderung geschieht daher mit Zuste...

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