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Verweijen/Schneider, AußStrG

AußStrG | Außerstreitgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3627-6

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Dokumentvorschau
Verweijen/Schneider, AußStrG - AußStrG | Außerstreitgesetz

§ 11 Zurücknahme des Antrags

Birgit Schneider

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
16
II.
Antragszurücknahme in reinen Antragsverfahren
A.
Allgemeines
7
B.
Erstinstanzliches Verfahren
810
C.
Antragszurückziehung im Rechtsmittelverfahren
1.
Maßgeblicher Zeitpunkt
1117
2.
Anspruchsverzicht
1822
3.
Zustimmung des Gegners
2326
III.
Auch von Amts wegen einleitbare Verfahren
2731
IV.
Wirkungen der Antragszurücknahme
A.
Verfahrensbeendigung
1.
Antragsverfahren
3237
2.
Auch von Amts wegen einleitbare Verfahren
B.
Kosten des Verfahrens
39, 40
C.
Sperrwirkung
41, 42
V.
Antragsänderung oder ‑einschränkung
4347

I. Allgemeines

1

§ 11 sieht die Möglichkeit der Antragszurücknahme vor und unterscheidet danach, ob es sich um ein reines Antragsverfahren oder um ein solches handelt, das auch von Amts wegen eingeleitet werden kann. Ferner macht es einen Unterschied, zu welchem Zeitpunkt die Zurücknahme des Antrags erfolgt, weil dafür unterschiedliche Voraussetzungen vorliegen müssen.

2

Die Antragszurücknahme ist eine Verfahrenshandlung des Antragstellers, mit der auf den gerichtlichen Rechtsschutz verzichtet wird.

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