AußStrG | Außerstreitgesetz
1. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 153 Unterbleiben der Abhandlung
Literatur
Fucik/Neumayr, Die Parteien des Verlassenschaftsverfahrens. Die Rechtsprechung im Überblick, iFamZ 2012, 139; Gruber/Kalss/Müller/Schauer, Erbrecht und Vermögensnachfolge (2010); Hausmann/Hohloch, Handbuch des Erbrechts2 (2010); Obermaier, Zum Unterbleiben der Verlassenschaftsabhandlung, ÖJZ 2008/15, 125; Oswald, „Vonselbsterwerb“ im österreichischen Verlassenschaftsverfahren, EF-Z 2017/43, 100; Winkler, Zum Verhältnis von Insolvenzverfahren und Verlassenschaftsverfahren, ZIK 2014/301, 214.
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Vorbemerkungen | |||
II. | Unterbleiben der Abhandlung | |||
A. | Voraussetzungen | |||
1. | Maßgeblichkeit ausländischen Rechts | |||
2. | Vorhandensein bloß geringfügiger Nachlassaktiva | |||
B. | Beschlussmäßige Feststellung und Verständigung? | |||
C. | Rechtswirkungen des Unterbleibens der Abhandlung | |||
III. | Einräumung einer Ermächtigung gem Abs 2 | |||
IV. | Unterbleiben der Abhandlung und Gläubigerrechte |
I. Vorbemerkungen
1
Das Unterbleiben der Abhandlung gem § 153 ist neben der Überlassung an Zahlung statt gem § 154 f eine der beiden Möglichkeiten, ein Verlassenschaftsverfahren nicht im Wege einer Abhandlung, dh ohne Herbeiführung der Gesamtrechtsnachfolge, zu beenden. Im Falle d...