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Verweijen/Schneider, AußStrG

AußStrG | Außerstreitgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3627-6

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Dokumentvorschau
Verweijen/Schneider, AußStrG - AußStrG | Außerstreitgesetz

§ 132 Genehmigung von Rechtshandlungen in der Vermögenssorge

Doris Täubel-Weinreich

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Rechtshandlung einer vertretenen Person in Vermögensangelegenheiten
A.
Schutzberechtigte Personen
1
B.
Gerichtliche Genehmigungspflicht im Rahmen der Vermögensverwaltung
24
C.
Außerordentliche Vermögensverwaltung
5
II.
Genehmigungsverfahren
6
A.
Wohl der schutzberechtigten Person
79
B.
Parteistellung
1013
C.
Gegenstand der Genehmigung
D.
Entscheidung
1.
Bindung an Antrag
16, 17
2.
Beschluss
3.
Begründungspflicht
19, 20
E.
Abänderungsverfahren nach § 139 Abs 2
III.
Beiziehung eines Sachverständigen für die Vermögensanlage
2224

I. Rechtshandlung einer vertretenen Person in Vermögensangelegenheiten

A. Schutzberechtigte Personen

1

Bei den vertretenen Personen in Abs 1 handelt es sich um jene schutzberechtigten Personen, dh Minderjährige und Personen, die aus einem anderen Grund als dem ihrer Minderjährigkeit alle oder einzelne ihrer Angelegenheiten selbst gehörig zu besorgen nicht vermögen, nach § 21 ABGB. § 167 ABGB enthä...

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