AußStrG | Außerstreitgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 131f Verfahren der Vollstreckbarerklärung
Literatur
Deixler-Hübner/Schauer, Erwachsenenschutzrecht Handbuch (2018); Lagarde, Erläuternder Bericht zu dem Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (2003) abrufbar unter https://assets.hcch.net/upload/expl35d.pdf (zuletzt abgerufen am ); Siehr, Das Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz Erwachsener, RabelsZ 2000, 715; Traar, Das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen – Bevorstehende Neuordnung des internationalen Erwachsenenschutzes, iFamZ 2009, 113; Traar, Das Erwachsenenschutz-Gesetz und das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen – Neuordnung des internationalen Erwachsenenschutzes, iFamZ 2013, 233; Traar/Pesendorfer/Fritz/Barth, Sachwalterrecht und Patientenverfügung (2015).
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§ 131f verweist in Bezug auf das Verfahren der Vollstreckbarerklärung ausländischer Maßnahmen bzw Entscheidungen zum Schutz Erwachsener auf die Verfahrensvorschriften des Anerkennungsverfahrens nach § 131c. So sind dem Antrag auf Vollstreckbarerklärung dieselben Urkunden anzuschließen wie dem Antrag auf Anerkennung einer Entscheidung gemäß § 131c Abs 2. Zusätzlich ist auch ein Nachweis über die Vollstreckbarkeit nach dem R...