AußStrG | Außerstreitgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 131c Verfahren der Anerkennung
Literatur
Deixler-Hübner/Schauer, Erwachsenenschutzrecht Handbuch (2018); Lagarde, Erläuternder Bericht zu dem Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (2003), abrufbar unter https://assets.hcch.net/upload/expl35d.pdf (zuletzt abgerufen am ); Traar, Das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen – Bevorstehende Neuordnung des internationalen Erwachsenenschutzes, iFamZ 2009, 113; Traar, Das Erwachsenenschutz-Gesetz und das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen – Neuordnung des internationalen Erwachsenenschutzes, iFamZ 2013, 233; Traar/Pesendorfer/Fritz/Barth, Sachwalterrecht und Patientenverfügung (2015).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | |
II. | Antragslegitimation und Parteien des Verfahrens | |
III. | Vorzulegende Urkunden | |
IV. | Rekursfrist, Kostenersatz, Unterbrechung des Verfahrens | |
V. | Verständigungspflichten und Eintragungen |
I. Allgemeines
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§ 131c regelt das Verfahren zur selbstständigen Anerkennung einer ausländischen Entscheidung zum Schutz eines Erwachsenen (§ 131a Z 1) oder einer Maßnahme zum Schutz eines Erwachsenen (§ 131a Z 2) . Es können somit Entscheidungen bzw Maßnahmen sowohl aus Nichtvertragsstaaten als auch ...