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Verweijen/Schneider, AußStrG

AußStrG | Außerstreitgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3627-6

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Verweijen/Schneider, AußStrG - AußStrG | Außerstreitgesetz

§ 9 Begehren

Birgit Schneider

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
16
II.
Kein Geldleistungsbegehren
A.
Erkennbarkeit der angestrebten Entscheidung
710
B.
Rechtsgestaltungs- und Feststellungsbegehren
1115
C.
Beispiele
16, 17
III.
Geldleistungsbegehren
A.
Zunächst unbestimmtes Begehren
1823
B.
Auftrag zur ziffernmäßigen Konkretisierung
2429
C.
Anfechtbarkeit
30, 31
D.
Zurückweisung des Antrags
32, 33
E.
Beispiele
3437
IV.
Tatsachengrundlage
38, 39
V.
Verfahrensgegenstand
4042
VI.
Auswirkungen auf den Revisionsrekurs

I. Allgemeines

1

In § 9 werden unbestimmte Begehren zugelassen, was mit dem weniger formstrengen und oft rechtsfürsorgenden Charakter des Außerstreitverfahrens begründet wird. Gleichwohl ist ein (während des gesamten Verfahrens) unbestimmtes Geldleistungsbegehren zu weitgehend. Daher wird in § 9 zwischen Geldleistungsbegehren (§ 9 Abs 2 und 3) und anderen Begehren (§ 9 Abs 1) unterschieden.

2

Aufgrund des weniger s...

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