AußStrG | Außerstreitgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 108 Besondere Entscheidungen im Verfahren über das Recht auf persönliche Kontakte
Literatur
Deixler-Hübner/Schmidt, Ausgewählte Fragen zur Obsorge und zum Kontaktrecht im Pflegekindschaftswesen, iFamZ 2015, 271; Walter, Kommentar Außerstreitgesetz und Nebengesetze II (LBlSlg 3/2018, ErgLfg 4780056).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Rechtslage vor dem KindNamRÄG 2013 | |
II. | „Weigerungsrecht“ des Kindes | |
III. | Belehrung über die Rechtslage und Konsequenzen | |
IV. | Hinwirken auf eine Einigung | |
V. | Persönlicher Kontakt als Menschenrecht | |
VI. | Konkretes Kontaktrecht |
I. Rechtslage vor dem KindNamRÄG 2013
1
Vor dem Inkrafttreten des KindNamRÄG 2013 war die Durchsetzung einer Regelung der persönlichen Kontakte gegen den Willen des nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Elternteils rechtlich nicht vorgesehen. Dies wurde unter anderem damit begründet, dass das Kind im Zuge erzwungener Kontakte – noch dazu konfrontiert mit der ablehnenden Haltung des betreffenden Elternteils – zu Schaden kommen könnte. Der Elternteil konnte daher nicht zu einer Mitwirkung an Kontakten gezwungen werden, weil der Gesetzgeber schon von vornherein die generelle Abwägung vorgenommen hatte, dass eine zwangsweise Durchsetzung des Umgangsrechts gegen den Will...