zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Verweijen/Schneider, AußStrG

AußStrG | Außerstreitgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3627-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Verweijen/Schneider, AußStrG - AußStrG | Außerstreitgesetz

§ 94

Birgit Leb

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Mündliche Verhandlung
1
II.
„Anwesenheitspflicht“ der Partei
2
III.
Handlungen vor Eintritt der Rechtskraft
3

I. Mündliche Verhandlung

1

Im Verfahren außer Streitsachen ist eine mündliche Verhandlung nicht zwingend vorgesehen. Vielmehr steht es dem Gericht frei, eine Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung über die ganze Sache oder einzelne Punkte mit den vom Verhandlungsgegenstand betroffenen Parteien anzuordnen, wenn dies zur Beschleunigung des Verfahrens, Erhebung des Sachverhalts oder Erörterung von Rechtsfragen für zweckmäßig erachtet wird (§ 18). Aber selbst wenn das Gericht eine Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung anberaumt, ist das Gericht nicht geh...

Daten werden geladen...