AußStrG | Außerstreitgesetz
1. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 6 Vertretungspflicht
Literatur
Fasching, Die allgemeinen Grundsätze in der neuen Außerstreitverfahrensordnung, (Richterwoche 1987), Schriftenreihe des BMJ, Das neue Außerstreitverfahren (1989) 33; Fucik, Vertretungsbefugnis im Verfahren außer Streitsachen, ÖJZ 2009/27, 245; Kodek/Nowotny, Das neue AußStrG und das Verfahren vor dem Firmenbuchgericht, NZ 2004/78; Mayr, Die Außerstreitreform im Rückblick, in FS Eccher (2017) 685; Ott, Geschichte und Grundlehren des Rechtsfürsorgeverfahrens (1906); Popp, Die neue „Zustellung“ zwischen Rechtsanwälten im Zivilprozess, RdW 2000/505, 523; Rechberger, Die Anforderungen an ein neues Außerstreitverfahrensrecht, LBl XVI (1996) 7; Schumacher, Einvernehmensrechtsanwalt und Prozessvollmacht, AnwBl 2013, 636.
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Allgemeines | ||
II. | Vertretung in Rechtsmittelverfahren | ||
A. | Überblick | ||
B. | „Streitige Außerstreitverfahren“ (Abs 1) | ||
C. | Sonstige Außerstreitverfahren (Abs 2) | ||
III. | Befreiung von der Vertretungspflicht (Abs 3) | ||
IV. | Sinngemäße Anwendung der ZPO (Abs 4) | ||
V. | Rechtsfolgen |
I. Allgemeines
1
Entstehungsgeschichte: Mit dem 2. ErwSchG wurden in § 6 Abs 2 die Begriffe „Sachwalterschaft für behinderte Personen“ durch „Erwachsenenvertretung“, „so...